FAQ Kreditkarte Versicherungsleistungen
FAQ Kreditkarte Versicherungsleistungen
-
keyboard_arrow_right
24h-Assistance
-
keyboard_arrow_right
Bestpreis-Garantie
-
keyboard_arrow_right
Einkaufs- und Transportversicherung
-
keyboard_arrow_right
Garantieverlängerung
-
keyboard_arrow_right
Gepäckversicherung
-
keyboard_arrow_right
Gepäckverspätungsversicherung
-
keyboard_arrow_right
Medizinische Reise-Assistance
-
keyboard_arrow_right
Mietwagen-Selbstbehaltversicherung
-
keyboard_arrow_right
Reiseannullationsversicherung
-
keyboard_arrow_right
Reiseunterbruchversicherung
-
keyboard_arrow_right
Transportmittelunfallversicherung
Content with FAQ Medizinische Reise-Assistance .
Bei einem medizinischen Notfall während Ihrer Reise im Ausland leistet die Medizinische Reise-Assistance rund um die Uhr Hilfe. Versicherte Leistungen sind nebst der Organisation die Kostenübernahme für:
- Rückreise, Rücktransport oder Rückführung
- Überführung in ein geeignetes Spital
- Heilungskosten (im Nachgang zur Kranken- oder Unfallversicherung)
Kontaktieren Sie im Notfall bitte +41 44 283 34 18.
Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
- Während der Reise tritt ein medizinischer Notfall ein.
- Der Wohnsitz der versicherten Person ist in der Schweiz.
- Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
- Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer hat stattgefunden und das Einverständnis des Versicherers zu den getroffenen Massnahmen wurde eingeholt.
Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis für Valiant Kreditkarte Mastercard Gold, Visa Gold
- Rückreise und Rückführung: CHF 250 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Heilungskosten: CHF 250 000.– für Karteninhaber mit Wohnsitz in der Schweiz bis zum vollendeten 81. Lebensjahr.
Die Leistungen werden subsidiär als Ergänzung zu den gesetzlichen schweizerischen Sozialversicherungen (Unfallversicherungen, Krankenkasse etc.) und anderen Zusatzversicherungen angeboten, sofern diese die Kosten eines notfallmässigen Spitalaufenthaltes sowie einer ambulanten Notfallbehandlung nicht vollständig decken. Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Valiant Kreditkarte oder im Set-Preis inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Die Versicherung ist bei folgenden Valiant Kreditkarten inbegriffen:
- Valiant Kreditkarte Mastercard Gold
- Valiant Kreditkarte Visa Gold
Die Versicherung gilt für Reisen auf der ganzen Welt, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat.
Versichert sind schwere Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person während einer Reise in Ergänzung zu den in der gesetzlichen Krankenversicherung und Reiseunterbruchversicherung enthaltenen Leistungen.
Der Versicherungsschutz besteht für private Ferienreisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz.
Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:
- Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
- Es ist zu Massnahmen und Kosten gekommen, welche nicht angeordnet oder genehmigt wurden.
- Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien sind nur bei Erkrankung einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person versichert.
- Kosten, die den Selbstbehalt einer Vorsorgeeinrichtung betreffen.
- Kosten für Sehhilfen, medizinische Hilfsmittel und Prothesen.
- Reisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen.
Bei Eintreten eines Schadenereignisses ist der Versicherer (Telefon +41 44 283 34 18) unverzüglich zu kontaktieren und seine Zustimmung zu allfälligen Massnahmen sowie zu deren Kostenübernahme einzuholen. Die Notrufzentrale steht rund um die Uhr zur Verfügung. Erfolgt keine Kontaktaufnahme, können Leistungen gekürzt oder abgelehnt werden. Bitte reichen Sie die Rechnungen zuerst bei der zuständigen Unfall- oder Krankenversicherung ein.
Senden Sie das Schadenformular sowie die darauf vermerkten notwendigen Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer. Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.
Senden Sie das Schadenformular (https://www.allianz-travel.ch/de_CH/landingpages/viseca.html) sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:
- Abrechnungen der Kranken-/Unfallversicherung bezüglich Beteiligung an den Kosten
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG.
Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen Ihrer Valiant Platinum-Kreditkarte.
Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG