Berufliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge: Das müssen Arbeitgeber wissen
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, sich um die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten zu kümmern. Eine herausfordernde Aufgabe und zugleich eine Chance, soziale Verantwortung zu zeigen. Wir zeigen die Pflichten und Möglichkeiten.
Die Gesetzeslage zur beruflichen Vorsorge
Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind festgelegt im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Demnach…
- … müssen alle angestellten Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres einer Pensionskasse beitreten, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, bei dem sie mehr als einen bestimmten Mindestlohn erzielen.
- … wird der Mindestjahreslohn periodisch vom Bundesrat festgelegt. 2021 liegt er bei CHF 21'510.
- … ist die Risikoversicherung für Invalidität und Tod ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres Pflicht, die Altersversicherung ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Altersjahres.
- … endet die Beitragspflicht, wenn die versicherte Person das Pensionierungsalter erreicht, aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder eine volle IV-Rente bezieht.
- … muss der Betrag, den der Arbeitgeber monatlich in die Pensionskasse einzahlt, mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge seiner Arbeitnehmer.
Pensionskasse für KMU: Diese Pflichten haben Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die berufliche Vorsorge seiner Angestellten. Er ist somit verpflichtet, sie bei einer Pensionskasse an- und abzumelden. Dabei müssen alle Angestellten bezüglich ihrer Vorsorge gleichgestellt sein. Ausnahmen sind möglich, wenn es aufgrund der Betriebsstruktur klare Unterscheidungen zwischen den Angestellten gibt, so zum Beispiel im Falle einer Kaderversicherung.
Unternehmen haben Gestaltungsfreiraum bei der Pensionskasse
Trotz vieler gesetzlich festgelegten Vorgaben haben Unternehmerinnen und Unternehmer einiges an Gestaltungsfreiraum bei der beruflichen Vorsorge. Denn einerseits gibt es in der Schweiz über 1’500 Vorsorgeeinrichtungen, die vielfältige Lösungen anbieten. Andererseits können Arbeitgeber zwischen verschiedenen Vorsorgemodellen und Vorsorgeplänen wählen.
Die Vorsorgemodelle der Pensionskasse im Überblick
Das geeignete Vorsorgemodell ist abhängig von der Grösse und Struktur eines Unternehmens sowie vom gewünschten Grad an Mitbestimmung und Autonomie. Die für KMU relevantesten Modelle sind:
Bei diesem Modell entscheidet sich das Unternehmen für eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung:
- Bei einer Sammelstiftung verfügen die angeschlossenen Parteien über wirtschaftlich und organisatorisch getrennte Vorsorgewerke und eigene Reglemente. Die Individualität steht im Zentrum.
- Bei einer Gemeinschaftseinrichtung bilden die angeschlossenen Arbeitgeber eine Solidargemeinschaft und verfügen über ein gemeinsames Vorsorgevermögen. Es herrscht eine hohe Solidarität, die Versicherten profitieren von dem grossen Kollektiv.
Bei der teilautonomen Lösung versichert die Vorsorgeeinrichtung die Risiken Tod und Invalidität oft über eine Rückversicherung, bestimmt jedoch die Anlagestrategie für das Altersguthaben selber. In der Folge profitiert letzteres von den Entwicklungen am Kapitalmarkt, sodass langfristig höhere Renditen möglich sind als bei einer Vollversicherung. Weitere Vorteile sind die transparenten Kosten sowie Flexibilität bei wichtigen Entscheidungen. Jedoch besteht die Gefahr einer Unterdeckung, die zusätzliche Ausgaben in Form von Sanierungsbeiträgen zur Folge haben kann.
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Modelle der beruflichen Vorsorge (pdf 65 KB)
Vorsorgemodell | Vorteile | Nachteile |
Vollversicherung | Geringer Administrationsaufwand Geringes Risiko Keine Unterdeckung möglich | Kein Mitspracherecht bei der Anlageverwaltung, geringe Autonomie Eher geringe Renditen Eher hohe Prämien |
Teilautonome Lösung | Langfristig höhere Renditen möglich Altersguthaben profitiert von Entwicklungen am Kapitalmarkt Flexibilität bei wichtigen Entscheidungen wie der Anlagestrategie | Risiko von Sanierungsbeiträgen im Falle einer Unterdeckung |
Autonome Lösung | Volle Autonomie bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Anlagestrategie | Umfassendes Know-how nötig Hoher administrativer Aufwand Eine allfällige Unterdeckung muss mit eigenen Mitteln ausgeglichen werden |
Leistungen über den Minimalleistungen der beruflichen Vorsorge
Die Minimalleistungen der beruflichen Vorsorge sind gesetzlich definiert. Arbeitgeber sind jedoch frei, mehr zu bieten. Dies sind die wichtigsten Möglichkeiten:
- Personen mit einem Jahreseinkommen, das unter der Eintrittsschwelle für die obligatorische Vorsorge liegt, können freiwillig versichert werden. Dasselbe gilt für Lohnanteile über dem Obligatorium.
- Arbeitgeber können einen grösseren Anteil als die obligatorischen 50 Prozent der Vorsorgebeiträge übernehmen.
- Es können höhere Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall geboten werden als vorgeschrieben.
- Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmenden die Möglichkeit geben, freiwillig höhere Sparbeiträge als das gesetzliche Minimum zu leisten.
- Der Koordinationsabzug kann an den Beschäftigungsgrad der Angestellten angepasst werden.
- Mithilfe von Kaderlösungen können Angestellte mit hohem Einkommen bedürfnisgerecht versichert werden. Mehr über die Kadervorsorge.
Darum ist eine attraktive berufliche Vorsorge wichtig
Die Ausgestaltung der beruflichen Altersvorsorge hat Auswirkungen auf die indirekten Lohnkosten und somit auf die Profitabilität des Unternehmens. Doch nicht nur finanziell bietet eine überdurchschnittliche Vorsorgelösung Vorteile: Sie steigert auch die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber, stärkt die Mitarbeiterbindung und ist ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um begehrte Fachkräfte. Nicht zuletzt zeugen gute Leistungen bei der Altersvorsorge von sozialer Verantwortung.
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