Wissenswertes Kadervorsorge
Möglichkeiten und Nutzen einer attraktiven Kadervorsorge
Erhalten einkommensstarke Angestellte von der Pensionskasse lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gemäss BVG, entstehen für sie erhebliche Vorsorgelücken. Eine attraktive Kadervorsorge schafft Abhilfe – und bringt auch Arbeitgebern Vorteile.
Die Möglichkeiten der Kadervorsorge
Im Rahmen der obligatorischen Vorsorge gemäss BVG müssen in der Schweiz alle Löhne zwischen der Eintrittsschwelle von CHF 21'510 und dem oberen Grenzbetrag von CHF 86'040 (Werte geltend ab 2021) versichert sein. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, die obligatorischen Leistungen auszubauen:
- Löhne über dem Grenzbetrag lassen sich im Rahmen der überobligatorischen Vorsorge freiwillig versichern.
- Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als rund CHF 130‘000 eignen sich Vorsorgepläne 1e.
Neben einer Pensionskassen-Kaderlösung können für das Kader auch weitere Leistungsverbesserungen angeboten werden, zum Beispiel mithilfe einer Unfallzusatzversicherung.
Überobligatorische Vorsorge: Umhüllend oder gesplittet
Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, im Rahmen der überobligatorischen Vorsorge auch Löhne über dem gesetzlich vorgeschriebenen oberen Grenzbetrag zu versichern, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Die umhüllende Vorsorgelösung
Der bestehende Vorsorgevertrag der obligatorischen Vorsorge wird erweitert um die überobligatorische Vorsorge. In der Folge sind alle Angestellten – beispielsweise Mitarbeiter, Kader und Geschäftsleitungsmitglieder – im selben Vertrag versichert, allenfalls in unterschiedlichen Kategorien. - Die gesplittete Vorsorgelösung
Bei dieser Variante wird zusätzlich zum Basisplan ein separater Kadervorsorge-Vertrag abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob dies bei derselben oder bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung geschieht.
Losgelöst von der Ausgestaltung des überobligatorischen Guthabens steht es dem Vorsorgeanbieter frei, wie hoch er dieses verzinsen will. Der Mindestzins von 1 Prozent (2021) gilt nur für das obligatorische Guthaben.
Für die Altersrente der obligatorischen Vorsorge ist ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Für das Überobligatorium kann der Satz hingegen von der Vorsorgeeinrichtung frei bestimmt werden. Diese kann ebenfalls einen Mischsatz definieren. Unabhängig davon, ob eine Pensionskasse gesplittete oder umhüllende Umwandlungssätze anwendet, ist die gesetzlich vorgeschriebene Rente immer sichergestellt. Je nach Kadervorsorge muss das Altersguthaben jedoch als Kapitalauszahlung bezogen werden, ein Bezug in Form einer Rente ist nicht immer möglich.
Lösung | Vorteile | Nachteile |
Umhüllende Vorsorgelösung | Eine einzige Vorsorgelösung mit einem Anschlussvertrag Administrativ einfach und verständlich In der Regel kostengünstiger als die gesplittete Vorsorgelösung | Tiefer Individualisierungsgrad Wenig Diversifikation Weniger Transparenz aufgrund der Mischrechnung bei den Umwandlungssätzen |
Gesplittete Vorsorgelösung | Flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Überobligatoriums Transparente Lösung Diversifikation | Kompliziertere Lösung Tendenziell höhere Verwaltungskosten Teilweise kein Rentenbezug möglich, sondern Kapitalauszahlung |
Vorsorgepläne 1e: Flexible Anlagestrategien
Ab einem Jahreseinkommen von rund CHF 130’000 sind Vorsorgepläne 1e eine attraktive Möglichkeit. Dabei handelt es sich um eine gesplittete Vorsorgelösung. Da bei 1e-Lösungen alle Versicherten auf ihr eigenes, individuelles Konto sparen, kommt es nicht zu Umverteilungseffekten.
Vorsorgepläne 1e haben vielfältige Vorteile für die Versicherten: Einerseits können diese die gewünschte Anlagestrategie passend zu ihrem individuellen Risikoprofil wählen, was höhere Renditechancen ermöglicht. Andererseits profitieren sie von Steuervorteilen. Denn fliesst mehr Geld in die Vorsorge, sinkt das steuerbare Einkommen. Wird das Kapital nach der Pensionierung bezogen, wird nur eine reduzierte Steuer fällig. Ein Bezug in Form einer Rente ist bei 1e-Geldern in der Regel nicht möglich.
Unfallzusatzversicherung als Teil der Kadervorsorge
Die Leistungen im Falle eines Unfalls können Arbeitgeber mithilfe einer Unfallzusatzversicherung ausbauen – entweder für alle Angestellten oder lediglich für das Kader. Einerseits lassen sich im Rahmen einer Unfallzusatzversicherung Löhne versichern, die über der Lohnobergrenze der gesetzlich geregelten Unfallversicherung liegen; andererseits lassen sich die Leistungen im Falle eines Unfalls flexibel erweitern. So können beispielsweise höhere Taggeld- und Rentenzahlungen garantiert oder Spitalaufenthalte in der Privatabteilung zugesichert werden.
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