Unterschiedliche Nachfolgelösungen richten sich an verschiedene Interessenten für den Unternehmenskauf. Wie sieht es dabei mit der Geschäftsliegenschaft aus? Unterschiedliche Nachfolgelösungen richten sich an verschiedene Interessenten für den Unternehmenskauf. Wie sieht es dabei mit der Geschäftsliegenschaft aus?
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Die richtige Nachfolgelösung finden

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Was geschieht mit dem Unternehmen? Die richtige Nachfolgelösung finden.

Die Nachfolgelösung des eigenen Unternehmens ist eine Herzensangelegenheit, die es richtig zu handhaben gilt. Doch nicht nur die Unternehmung selbst, sondern auch eine allfällige Geschäftsliegenschaft ist dabei betroffen. Ihre Möglichkeiten zum Unternehmensverkauf sowie die Vor- und Nachteile dabei erläutern wir in diesem Artikel.

Eine oft gewählte Nachfolgelösung für ein Unternehmen ist der Verkauf. Dieser kann mit steuerlichen und finanziellen Belastungen verbunden sein. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, haben Sie die Wahl zwischen dem Verkauf des gesamten Unternehmens (Asset Deal) oder Anteilen/Aktien (Share Deal) davon.

Aktienverkauf (Share Deal)

  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer Kapitalgesellschaft
  • Vorteil für die verkaufende Person: Erhalt von in der Regel steuerfreiem Kapitalgewinn

Betriebsverkauf (Asset Deal)

  • Verkauf von Vermögenswerten wie Aktiven und Passiven
  • Bei Verkauf einer Einzelfirma zwingend
  • Auf den Gewinn fallen Einkommenssteuer sowie Sozialversicherungsabgaben an
  • Eine vorgängige Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft kann sich daher lohnen

Beratung zum Thema Nachfolge

Wünschen Sie eine individuelle Beratung zum Thema Nachfolge? Wir beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen auf, welche Vor- und Nachteile Ihre aktuelle Nachfolgelösung mit sich bringt und welche Auswirkungen sie auf Ihre Vorsorge hat.

Die passende Nachfolgelösung

Die Nachfolgelösung erfolgt innerhalb des Unternehmens

Wollen Sie Ihre Unternehmensnachfolge an das bestehende Management übergeben beziehungsweise verkaufen, so ist von einem Management-Buy-Out (MBO) die Sprache. In diesem Fall handelt es sich in der Regel um einen Share Deal. 

Wie auch immer die Bezeichnung – bei einem Buy-Out innerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Vorteile. So ist die Kontinuität des Unternehmens gewährleistet und bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Spezifikationen bereits. Was Unternehmerinnen und Unternehmer beim Verkauf jedoch berücksichtigen sollten, ist ein möglicher Loyalitätsdiscount, der je nach Absprache erfolgen kann. Damit kann es sein, dass der Verkauf unter dem Marktpreis erfolgt, was beispielsweise im Hinblick auf die Altersvorsorge zu berücksichtigen wäre. 

Die Nachfolgelösung findet innerhalb der Familie statt

Darüber hinaus kann das Unternehmen auch innerhalb der Familie weitergegeben werden. Das ist beispielsweise mit einem Erbvorbezug, einer Schenkung oder einem Verkäuferdarlehen möglich. Doch was bedeuten Nachfolgelösungen innerhalb der Familie für Unternehmer/innen konkret? Lesen Sie mehr.

Finanzierung der Nachfolgelösung

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Nachfolgelösungen sind insbesondere bei der Finanzierung zu finden, welche mit einem Verkäuferdarlehen, mit Hilfe der Bank oder durch Eigenmittel erfolgt.

Nachfolge professionell regeln

Wir beraten Sie umfassend und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine massgeschneiderte Nachfolgelösung.

Welchen Einfluss hat eine Geschäftsliegenschaft auf die Nachfolge?

Wird eine Unternehmen verkauft, dann oft auch die damit verbundenen Liegenschaften. Schlussendlich macht eine Liegenschaft das Unternehmen wertvoller und dadurch für einen Käufer schwieriger finanzierbar. Eine Überführung der Liegenschaft vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen kann mit hohen Steuerfolgen verbunden sein. Es empfiehlt sich daher eine Umstrukturierung rechtzeitig zu prüfen, um möglichst Steuern zu sparen und eine steuerneutrale Lösung zu finden.

Dafür ist jedoch eine mehrjährige Vorbereitungszeit nötig. So sind insbesondere bei steuerneutralen Umstrukturierungen entsprechende Sperrfristen zu beachten.

Wollen Sie die Liegenschaft nicht verkaufen, können Sie diese auch vermieten. In diesem Fall wird die Immobilie an die Gesellschaft vermietet. Ob sie direkt im Privatvermögen oder indirekt via Immobiliengesellschaft gehalten wird ist im Einzelfall abzuklären. Grundsätzlich gilt: Wer eine Vermietung für die Altersvorsorge in Betracht zieht, sollte sich professionell beraten lassen.

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