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Abschaltung Valiant Mobile Banking App per 31. Oktober 2024

Die alte Mobile Banking App (Icon mit lila Hintergrund) wird per 31. Oktober 2024 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann die alte App nicht mehr genutzt werden. Nutzen Sie stattdessen die neue Valiant App (Icon mit weissem Hintergrund), welche Ihnen noch einfacher Zugang zu unseren Bankdienstleistungen gibt. 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

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Die Umstellung des Zahlungsverkehrs betrifft alle Marktteilnehmenden auf dem Schweizer Finanzplatz. Die Auswirkungen im Einzelfall sind jedoch unterschiedlich ausgeprägt. So wird ein Konzern mit einer eigenentwickelten Finanzsoftware stärker betroffen sein als ein KMU, welches seinen Zahlungsverkehr über eine Standardsoftware abwickelt. Für den Endkunden wird sich die Harmonisierung insbesondere am neuen Einzahlungsschein mit Datencode zeigen.

Für Zahlungen in Europa ist die Angabe der IBAN obligatorisch. Für Zahlungen in andere Länder ausserhalb Europas ist oft auch eine IBAN erforderlich. Besteht für eine Zahlung ausserhalb Europa keine IBAN, ist die Kontonummer zu verwenden.

Bei Zahlungen an Begünstigte im Ausland ändert sich grundsätzlich nach der Umstellung auf ISO 20022 nichts. Wichtig ist, dass die Umstellung auf ISO 20022 erfolgt.

Camt (Cash Management) handelt es sich um Avisierungen/Reportings, welche als XML-Meldungen im Verkehr Bank/ Kunde gemäss den Definitionen des ISO 20022-Standards übermittelt werden. Die camt-Meldungen ersetzen den MT940- und BESR V11-Meldungen.

Beim camt.052 handelt es sich um Intraday-Kontoauszüge. Die Auslieferung der ISO 20022-Meldung camt.052 für Intraday-Kontoauszüge (Kontoumsätze, Vormerkposten) erfolgt stündlich. Es sind jeweils sämtliche Buchungen seit dem letzten ordentlichen Kontoauszug in der camt.052-Meldung enthalten.

Die XML-Meldung «Bank-to-Customer Statement» (camt.053) wird zur elektronischen Kontoinformation seitens der Finanzinstitute an deren Kunden verwendet. Der camt.053 ist der ISO 20022-Standard für Kontoauszüge und wird standardmässig mit den von der ISO publizierten Bank Transaction Codes (BTC) avisiert.

Belastungs- und Gutschriftanzeigen werden im ISO 20022-Standard durch camt.054-Meldungen abgedeckt. Die Auslieferung der Anzeigen erfolgt in der Regel ereignisgesteuert (z.B. nach der Auftragserteilung) laufend bei Ein- bzw. Ausgängen.

Die heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine werden durch einen QR-Code ersetzt. Dieser eignet sich für sämtliche Zahlungsarten und trägt insbesondere zu der fortschreitenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bei.

Es wird weiterhin möglich sein, physische Zahlungsaufträge bei der Bank einzureichen oder Einzahlungen am Postschalter vorzunehmen. Der Swiss QR Code wird dabei die Ausbreitung von elektronischen Prozessen fördern, d.h., diese werden sich zunehmend etablieren.

Der Schweizer Finanzplatz hat sich dafür entschieden, alle Varianten der heutigen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ESR/BESR) und der roten Einzahlungsscheine mit Mitteilungsfeld (ES) durch den Zahlteil der QR-Rechnung zu ersetzen. Nach einer parallelen Betriebsphase, werden die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet (frühestens 2021).

Die heute auf den Einzahlungsscheinen verwendeten Feldbezeichnungen «Zahlungszweck» und «Mitteilung» werden durch das Feld «Zusätzliche Informationen» im QR-Code ersetzt. Die dort verwendeten Angaben müssen auf dem Zahlteil rechts vom QR-Code in Druckschrift angedruckt werden.

Die IBAN Ihres Kontos finden Sie auf dem Kontoauszug, im e-Banking und auf der Maestro-Karte. Mit unserem IBAN-Rechner wandeln Sie Ihre Kontonummer in eine International Bank Account Number (IBAN) um. Sie zahlen damit noch einfacher und schneller.

  • Umstellung aller Zahlungsverkehrs-Applikationen der Finanzinstitute und ihrer Kunden auf den neuen ISO 20022-Meldungsstandard gemäss Schweizer Empfehlungen
  • Verfügbarkeit einer geeigneten Infrastruktur für Rechnungssteller und Zahler, wie beispielsweise Drucker, Scanner, die QR-Codes drucken bzw. lesen können
  • Bereitstellung der Kanäle für den Zahlungsverkehr (z.B. E-Banking und Einzahlungen am Postschalter) 

Ab dem 1. Oktober 2020 bietet die Valiant ausschliesslich noch die Bestellung/Erstellung von QR-Rechnungen an. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden von Valiant nicht mehr vertrieben. Die Verarbeitung von Einzahlungsscheinen ist davon nicht betroffen. Das Datum zur Einstellung der Verarbeitung von Einzahlungsscheinen bestimmt der Finanzplatz Schweiz. Dieser Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.

Die Harmonisierung tangiert auch die BESR-Zahlungseingänge (BESR = Bank Einzahlungsschein mit Referenznummer). Durch die Harmonisierung werden die orangen Einzahlungsscheine mit der QR-Rechnung ersetzt sowie das System der Referenznummern und das Format der Zahlungseingangs-Files verändert.

Weiterhin wird es ein Lastschriftverfahren in den beiden Ausprägungen mit Widerspruchsrecht (analog ehemaligem LSV+) und ohne Widerspruchsrecht (analog ehemaligem BDD) geben. Ziel ist, das Lastschriftverfahren an die E-Rechnung anzugleichen.

Die XML-Meldung «Customer Direct Debit Initiation» (pain.008) wird zur elektronischen Erteilung von Lastschriftaufträgen durch den Kunden an Valiant verwendet.

Nein, neben einer konsequenten Ausrichtung auf IBAN und BIC müssen noch keine weiteren Veränderungen vorbereitet werden.

Nein. Die heutigen Belastungsermächtigungen bleiben weiterhin gültig.

Ja, die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist notwendig um den steigenden Anforderungen unter anderem aufgrund der Digitalisierungen und Regulierungen gerecht zu werden. Mit der Harmonisierung im schweizerischen Zahlungsverkehr werden folgende Hauptziele verfolgt:

  • Möglichst harmonisierte Verfahren, Standards und Formate: weitestgehend Angleichung an europäische Standards
  • Möglichst umfassende Eliminierung von Redundanzen: Die Angaben der Banken und der PostFinance sind identisch strukturiert aufbereitet
  • Minimierte Weiterentwicklungs- und Unterhaltskosten: Angleichung von in- und ausländischen Überweisungsverfahren
  • Reduktion der Belegvielfalt: Belegarten mit und ohne strukturierte Referenz werden zusammengefasst
  • Mitlieferung von durchgängigen Referenzen: automatisierte Verarbeitung dank durchgängiger Referenzen
  • Zusatznutzen durch Integration eines QR-Codes im neuen Zahlbeleg: Steigerung der Straight-through-processing-Raten (STP-Raten)

Einfachere Umsetzung zukünftiger Compliance-Anforderungen: flexibler ISO 20022-Standard vereinfacht technische Anpassungen

Bei Lastschrift/Direct Debit belastet die Firma direkt das Konto, welches Sie in der Belastungsermächtigung definiert haben. Die belasteten Forderungen können Sie bei Nutzung der Lastschrift mit Widerspruchsrecht innerhalb einer definierten Frist beanstanden. Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt über die eBanking-Lösung Ihrer Bank. Sie bestimmen, ob und wann Sie die Rechnung bezahlen, und behalten somit die volle Kontrolle. Auf Wunsch können Sie die Freigabe Ihrer Rechnungen automatisieren.

  • Informieren Sie sich, ob die Firmen, die Ihnen Rechnungen zustellen, eBill anbieten.
  • Kündigen Sie die Belastungsermächtigungen bei Ihren Firmen und teilen Sie diesen mit, dass Sie Ihre Rechnungen neu mit eBill erhalten möchten.
  • Wählen Sie im eBill-Portal die Firmen aus, von denen Sie zukünftig Rechnungen digital empfangen möchten. Füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus.

Aktuell besteht für Privatkunden ohne Software grundsätzlich noch kein Handlungsbedarf. Als Nutzer der Zahlungsverkehrsprodukte müssen Privatkunden nichts unternehmen. Wenige Privatkunden haben eine Finanzsoftware im Einsatz, bei jenen erfolgt die Umstellung auf ISO 20022 im Rahmen eines Software-Updates analog den Geschäftskunden.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Softwarehersteller Updates auf ISO 20022-Formate bietet.
  • Aktualisieren Sie Ihre Finanzsoftware mit einem Update auf den ISO-Standard.
  • Testen Sie Ihre Zahlungsverkehrsprozesse.
  • Nutzen Sie die Vorteile von ISO 20022 und optimieren Sie Ihre Prozesse.

Überweisungen werden bei Banken neu anstelle des DTA-Formats als pain.001 gemäss dem ISO 20022-Standard übermittelt.

Die Schweizer Guidelines für Kunde-Bank-Meldungen sind auf paymentstandards.ch publiziert.

Die XML-Meldung «Customer Credit Transfer Initiation» (pain.001) wird zur elektronischen Erteilung von Überweisungsaufträgen durch den Kunden an Valiant verwendet.

Die XML-Meldung «Customer Payment Status Report» (pain.002) wird zur Information des Kunden über den Status von übermittelten Überweisungsaufträgen (pain.001) bzw. Einzugsaufträgen (pain.008) durch Valiant verwendet.

Zulässig sind die Cash Management Reportings (camt-Meldungen) gemäss ISO 20022 (z.B. Camt.054 und camt.053). Das V11-Format ist nicht ISO 20022 konform und wird per März 2023 eingestellt. Die Kundschaft, welche noch V11-Formate herunterlädt, muss bis zum März 2023 ihr Download auf die camt-Meldungen umstellen. Hierfür muss sich die Kundschaft mit ihrem Softwarepartner in Verbindung setzen.