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Abschaltung Valiant Mobile Banking App per 31. Oktober 2024

Die alte Mobile Banking App (Icon mit lila Hintergrund) wird per 31. Oktober 2024 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann die alte App nicht mehr genutzt werden. Nutzen Sie stattdessen die neue Valiant App (Icon mit weissem Hintergrund), welche Ihnen noch einfacher Zugang zu unseren Bankdienstleistungen gibt. 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

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Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7 056.00 in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20% des Erwerbseinkommens (Nettolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), maximal
CHF 35 280.00 einzahlen.

Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge. Einzahlung, Bezugsmöglichkeit und Begünstigung sind gesetzlich reguliert. Zudem hat die Säule 3a grosse steuerliche Vorteile. Der Säule 3b werden alle ungebundenen Vermögenswerte zugerechnet; beispielsweise Sparkonten, Immobilien und Wertschriften. Es bestehen weniger gesetzliche Vorschriften für die Bezugsmöglichkeit, die Einzahlung und Begünstigung. Die Säule 3b hat aber auch keine grundsätzlichen steuerlichen Privilegien.

Der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a ist nicht abhängig vom Grad der Beschäftigung, sondern ob Sie an einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Es gelten die dementsprechenden Maximalbeiträge.

In den meisten Kantonen können Sie auch wenn Sie arbeitslos sind in die Säule 3a einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Valiant empfiehlt Ihnen, die Abzugsmöglichkeit der Einzahlung mit Ihrer Steuerverwaltung zu klären.

Sie müssen in der Schweiz erwerbstätig und AHV/IV-pflichtig sein. Auch Ausländer oder Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland können in die Säule 3a einzahlen, falls sie in der Schweiz arbeiten.

Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters (65) möglich.

Ein vorzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Aufgabe der bisherigen Selbständigkeit und Aufnahme einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei einer Auswanderung
  • Für die Investition in selbstbewohntes Wohneigentum
  • Invalidität (Bezug einer vollen Invalidenrente)
  • Im Todesfall

Grundsätzlich muss die Säule 3a bei Erreichen des ordentlichen Referenzalters (65) aufgelöst werden. Wenn Sie jedoch über dieses Alter hinaus ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, kann der Bezug um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden.

Der Auszahlungsantrag muss bis am 10. November des jeweiligen Jahres bei der Vorsorgestiftung mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Auf dem PRIVOR Vorsorgekonto 3a besteht eine Kündigungsfrist von 31 Tagen. Bei einer Auszahlung mit Unterschreitung dieser Kündigungsfrist wird eine Nichtkündigungskommission von 2% auf dem Auszahlungsbetrag belastet.

Die Beiträge in die Säule 3a können maximal bis Alter 70 geleistet werden. Voraussetzung ist, dass ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.

Bei einer Banklösung können Sie Ihren jährlichen Beitrag bis zum Maximum frei wählen. Die Ausnahme ist, wenn fixe Amortisationszahlungen via die Säule 3a für das Eigenheim mit der Bank vereinbart wurden. Bei einer Versicherungslösung ist die Prämie dagegen meist fixiert. 

Die Gutschrift auf dem Säule 3a Konto muss bis spätestens am 31. Dezember erfolgen. Valiant empfiehlt, die Überweisung spätestens Mitte Dezember zu veranlassen. So stellen Sie sicher, dass die Gutschrift auf Ihrem Säule 3a Konto rechtzeitig erfolgt.

Den Beitrag können Sie als einmalige Zahlung oder in Tranchen mit einem Dauerauftrag überweisen; ganz nach Ihrem Bedürfnis. Auf Grund der höheren Verzinsung auf dem Säule 3a Konto im Vergleich zu anderen Konten macht eine Einzahlung Anfangs Jahr Sinn. Dabei ist zu beachten, dass einmal in die Säule 3a eingezahlte Beträge nicht mehr frei verfügbar sind.

Sie erhalten von Valiant im Januar des auf die Einzahlung folgenden Jahres eine Bescheinigung über den an die Säule 3a geleisteten Beitrag. In Ihrer Steuererklärung können Sie diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen und die Bescheinigung der Steuererklärung beilegen.

Es ist möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen. Die maximal möglichen Beiträge ändern sich jedoch nicht. Die Führung mehrerer Säule-3a-Konten ist vor allem bei den Rückzügen sinnvoll. Dank einer über mehrere Jahre verteilten Entnahme können die Steuern auf Entnahmen in der Regel gesenkt werden. Ihre möglichen Einsparungen können Sie mit dem Kapitalauszahlungsrechner berechnen.

Die mögliche Steuerersparnis ist abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens sowie vom Wohnort. Im Durchschnitt sparen Personen, welche die Säule 3a nutzen, rund 25% des einbezahlten Betrages in Form von einer tieferen Steuerbelastung. Ihre genaue Einsparung können Sie auf unserer Website mit dem Steuerersparnisrechner berechnen.

Bei der Einzahlung wendet die Steuerverwaltung einen anderen Tarif (Einkommenssteuertarif) an als bei der Auszahlung (Vorsorgetarif). Da Letzterer in der Regel deutlich tiefer ist, resultiert trotz der Besteuerung der Auszahlung meist ein erheblicher Steuervorteil. 

Wenn beide Ehepartner ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können auch beide in die Säule 3a einzahlen. Für jeden Ehegatten gilt der für ihn massgebende Maximalbeitrag (mit oder ohne Pensionskasse).