Alle FAQ
- Home
-
Alle FAQ
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Filtern nach
- keyboard_arrow_right Alle
-
keyboard_arrow_right
Anlegen
-
keyboard_arrow_right
E-Banking
-
keyboard_arrow_right
eBill
-
keyboard_arrow_right
Instant Payment
-
keyboard_arrow_right
Loginverfahren
-
keyboard_arrow_right
Mobile Payment
-
keyboard_arrow_right
myValiant
-
keyboard_arrow_right
Online-Kontoeröffnung
- keyboard_arrow_right QR-Rechnung
-
keyboard_arrow_right
Valiant App
-
keyboard_arrow_right
Vorsorgen
-
keyboard_arrow_right
Zahlen
Inhalte mit FAQ Rechnungsempfänger .
Die Software muss bei der Zahlungserfassung die QR-Rechnung mit ihren zusätzlichen Informationen unterstützen. Dafür muss sie den Zahlungsauftrag pain.001 nach den Ausprägungen der QR-Rechnung generieren können. Die Stammdaten müssen in der Regel um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden. Zudem müssen allfällige Hardware, wie QR-Code-fähige Lesegeräte und Scanningplattformen, auf die QR-Rechnung angepasst werden.
Ja, beides wird auch nach der Einführung der QR-Rechnung weiterhin möglich sein.
Der Name und die Adresse des Zahlenden sowie der Betrag können nachträglich handschriftlich ergänzt werden, sofern diese Felder inhaltlich nicht vorgegeben sind. Ansonsten sind keine weiteren handschriftlichen Ergänzungen möglich.
Nein, die Gebühren bleiben unverändert. Eine detaillierte Übersicht der Preise von Valiant finden Sie in der Broschüre "Preise und Dienstleistungen".