FAQ Kreditkarte Versicherungsleistungen
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Transportmittelunfallversicherung
Content with FAQ Gepäckversicherung .
In Zukunft können Sie ganz beruhigt Ihre Reise antreten. Mit der Gepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust während der Reise versichert.
Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:
- Es ist zu Beschädigung oder Zerstörung, Verlust, Beraubung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise gekommen.
- Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
- Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Valiant Kreditkarte bezahlt.
Es gilt folgende maximale Versicherungssumme pro Ereignis:
- CHF 5 000.– : Valiant Kreditkarte Mastercard Gold, Visa Gold
Es besteht kein Selbstbehalt.
Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Valiant Kreditkarte oder im Set-Preis inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Die Versicherung ist bei folgenden Valiant Kreditkarten inbegriffen:
- Valiant Kreditkarte Mastercard Gold
- Valiant Kreditkarte Visa Gold
Die Versicherung gilt weltweit.
Versichert sind Beschädigung, Verlust, Beraubung (Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegenüber der versicherten Person), Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks während der Reise.
Der Versicherungsschutz besteht für private Ferienreisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz.
Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:
- Uhren und Schmucksachen.
- Bargeld, Reisetickets, Abonnements, Kreditkarten und Wertpapiere.
- Elektronische Geräte sind auf max. CHF 2 000.– pro versichertes Ereignis beschränkt.
- Diebstahl aus einem nicht abgeschlossenen Motorfahrzeug.
- Zurücklassen oder Abstellen von Sachen ausserhalb des direkten persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person.
- Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden.
Bitte kontaktieren Sie bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Reisegepäcks während des Transports in einem öffentlichen Verkehrsmittel umgehend das Transportunternehmen, um das weitere Vorgehen zu prüfen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Melden Sie einen Diebstahl zudem umgehend bei der zuständigen Polizeistelle und lassen Sie einen Polizeirapport erstellen. Bitte halten Sie zudem die beschädigten Gegenstände bis zur Erledigung des Schadenfalls zur Verfügung.
Senden Sie das Schadenformular sowie die darauf vermerkten notwendigen Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer. Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.
Senden Sie das Schadenformular (https://www.allianz-travel.ch/de_CH/landingpages/viseca.html) sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:
- Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Rückerstattungsantrag
- Polizeirapport
- Auflistung der betroffenen Gegenstände mit Kaufquittungen
- Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand oder das Gerät mindestens zu 60% mit einer gültigen Valiant Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Listen Sie im Schadenformular alle Artikel (Gepäckstück und Inhalt) mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis auf, welche von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung betroffen worden sind. Legen Sie den Schadenunterlagen sämtliche Kaufquittungen bei.
Nein. Sie müssen die Reisekosten bzw. den Gegenstand oder das Gerät mindestens zu 60% mit einer gültigen Valiant Kreditkarte bezahlen, damit Sie Versicherungsschutz geniessen.
Um eine Rückerstattung zu prüfen, braucht der Versicherer grundsätzlich sämtliche Kaufquittungen, welche die Anschaffung des betroffenen Gegenstandes nachweisen. Bitte bewahren Sie Kaufquittungen deshalb sorgfältig auf. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, verlangen Sie beim Kaufort eine Kopie der Quittung. Andernfalls kann der Versicherer seine Leistungen leider nicht erbringen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Transportunternehmen. Wenn Ihnen von diesem nicht der gesamte Schaden erstattet wird, dann greifen die Versicherungsleistungen Ihrer Valiant Karte.
Ja, sofern das Fahrzeug abgeschlossen war.
Nein, Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Sachen vergessen, liegen gelassen oder verlegt wurden, sind nicht versichert. Bitte beachten Sie zudem, dass Uhren und Schmucksachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Nein, das Zurücklassen oder Abstellen von Sachen, auch für kurze Zeit, an einem jedermann zugänglichen Ort ausserhalb des direkten, persönlichen Einflussbereichs der versicherten Person ist nicht versichert.
Versicherte Wertgegenstände samt Zubehör müssen, wenn sie nicht getragen oder benützt werden, in einem verschlossenen, nicht jedermann zugänglichen Raum unter separatem Verschluss (Koffer, Schrank, Safe) aufbewahrt werden. Die Art der Verwahrung muss in jedem Fall dem Wert der Sache angemessen sein.
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG.
Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen Ihrer Valiant Platinum-Kreditkarte.
Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG