Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Versicherungsleistungen der Valiant Kreditkarte. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Versicherungsleistungen der Valiant Kreditkarte.
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FAQ Kreditkarte Versicherungsleistungen

FAQ Kreditkarte Versicherungsleistungen

Content with FAQ Reiseunterbruchversicherung .

Geschieht etwas während Ihrer Reise, so dass Sie diese unter oder abbrechen oder verlängern müssen? Mit der Reiseunterbruchversicherung sind Sie während der Reise gegen unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Krankheit, Unfall oder Tod (auch von nahestehenden Personen oder mitreisenden Personen) versichert. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für den nicht benutzten Teil Ihrer Reise sowie die Mehrkosten für Rückreise und Unterkunft zurück.

Vom Versicherungsschutz profitieren der Karteninhaber (Haupt-, Zweit-, Zusatz- und Partnerkarten), der im gleichen Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner sowie unterstützungsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern diese im gleichen Haushalt leben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht:

  • Die Reise wird wegen eines versicherten Ereignisses unterbrochen, verlängert oder abgebrochen.
  • Es handelt sich um eine private Reise, die maximal 90 Tage dauert.
  • Die Reisekosten wurden mindestens zu 60% mit einer Valiant Kreditkarte bezahlt.

Es gelten folgende maximale Versicherungssummen pro Ereignis:

  • CHF 7 500.– : Valiant Kreditkarte Mastercard Silber, Visa Classic (Silber)
  • CHF 15 000.– : Valiant Kreditkarte Mastercard Gold, Visa Gold

Es besteht kein Selbstbehalt.

Die Versicherung ist in der Jahresgebühr Ihrer Valiant Kreditkarte oder im Set-Preis inbegriffen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Die Versicherung ist bei folgenden Valiant Kreditkarten inbegriffen:

  • Valiant Kreditkarte Mastercard Silber/Gold
  • Valiant Kreditkarte Visa Classic (Silber)/Gold

Die Versicherung gilt weltweit.

Als versicherte Ereignisse gelten:

  • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person.
  • Quarantäne einer versicherten oder mitreisenden Person vor der Reise.
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Beeinträchtigung des Eigentums am Wohnort einer versicherten oder mitreisenden Person.
  • Unvorhergesehene Ereignisse auf der geplanten Reiseroute.
  • Diebstahl der Reisedokumente einer versicherten oder mitreisenden Person.

Der Versicherungsschutz besteht für private Ferienreisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen. Die Reise beginnt mit dem Verlassen des Wohnsitzes, beinhaltet mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes, muss einen Hin- und einen Rückweg umfassen und endet mit der Rückkehr an den Wohnsitz.

Als nahestehende Personen gelten:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • Mitbewohner
  • Eltern und Stiefeltern
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder
  • Geschwister
  • Betreuungspersonen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Vormund kraft Gesetzes und bevormundete Personen
  • sehr enge Freunde oder Verwandte, zu denen ein intensiver Kontakt besteht.

Nahestehende Personen sind keine versicherten Personen und profitieren deshalb nicht vom Versicherungsschutz. Muss eine Reise jedoch wegen Unfalls oder schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person annulliert oder unterbrochen werden, ist dies ein versichertes Ereignis.

Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benützung eine Gebühr zu entrichten ist. Taxis, Mietwagen und Kreuzfahrtschiffe fallen nicht unter öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel.

Eine Krankheit oder ein Unfall, welche in einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Arbeitsunfähigkeit resultieren oder eine zwingende Reiseunfähigkeit ergeben

Annullierungs- oder Umbuchungskosten sind die vom Veranstalter verrechneten Kosten, wenn die gebuchte Reise storniert beziehungsweise auf ein späteres Datum verschoben werden muss.

Es bestehen unter anderem folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:

  • Die Krankheits- oder Unfallereignisse waren bereits bei der Buchung bzw. dem Antritt der Reise eingetreten oder deren Eintritt war offensichtlich.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien sind nur bei Erkrankung einer versicherten, mitreisenden oder nahestehenden Person versichert.
  • Die Reise wurde vom Veranstalter abgesagt.

Bitte lassen Sie sich über die Abreise eine Bestätigung erstellen.

Senden Sie das Schadenformular sowie die darauf vermerkten notwendigen Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer. Bei Fragen kontaktieren Sie den Versicherer via Telefon +41 44 283 38 05.

Senden Sie das Schadenformular (https://www.allianz-travel.ch/de_CH/landingpages/viseca.html) sowie folgende Unterlagen schnellstmöglich an den Versicherer:

  • Abrechnungen über die nicht benutzten Leistungen
  • Abbruchbestätigung/Annullierungskostenrechnung
  • Buchungsbestätigung für die Reise

Nein. Sie müssen die Reisekosten mindestens zu 60% mit einer Valiant Kreditkarte bezahlen, damit Sie den Versicherungsschutz geniessen.

Bei Unter-, Abbruch oder Verlängerung aus medizinischen Gründen muss zur Beurteilung Ihres Falles zwingend ein detailliertes Arztzeugnis mit Diagnose vom behandelnden Arzt vor Ort eingereicht werden. Ein Arztzeugnis vom Hausarzt am Wohnort ist nicht ausreichend.

Nein. Da die ursprünglich gebuchte Reise nicht mindestens zu 60% mit der Valiant Kreditkarte bezahlt wurde, besteht kein Versicherungsschutz.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG.

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen Ihrer Valiant Platinum-Kreditkarte.

Versicherungsbedingungen für private Zahlkarten der Valiant Bank AG