Das FIDLEG bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch den Finanzdienstleister. Das FIDLEG bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch den Finanzdienstleister.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG, SR 950.1) bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch den Finanzdienstleister. Die aktuelle und gültige Fassung des FIDLEG ist auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft abrufbar. 

Als Kundinnen und Kunden gelten Personen, welche eine Anlagelösung bei einem Finanzdienstleister beziehen, in ein Kundensegment nach FIDLEG eingeteilt wurden und sich für eine Finanzdienstleistung entscheiden. 

Als Finanzdienstleister gelten Personen, die gewerbsmässig Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kundinnen und Kunden in der Schweiz erbringen. Valiant ist ein Finanzdienstleister. 

Finanzdienstleistungen sind insbesondere
  • der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten, 
  • die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (Execution Only), 
  • die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung), 
  • die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung) und
  • die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten. 

Finanzinstrumente können Beteiligungspapiere (Aktien), Forderungspapiere, Anteile an kollektiven Kapitalanlagen, strukturierte Produkte, Derivate, Einlagen und / oder Anleihensobligationen sein (- nicht abschliessende Aufzählung).
Valiant Bank AG ist eine regional tätige Retailbank der Schweiz in den Bereichen Zahlen, Sparen, Vorsorgen, Finanzieren, Anlegen udgl. (Aufzählung nicht abschliessend). Sie untersteht der Aufsicht und Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA nach Bankengesetz (BankG). Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen untersteht die Valiant Bank AG dem Schweizerischen Bankkundengeheimnis.

Eine Retailbank ist eine Bank, welche grundsätzlich standardisierte Produkte ihren Kundinnen und Kunden über die Bereiche Einlagen-, Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr anbietet.

Die korrekte und aktuelle Anschrift der Valiant Bank AG kann dem Impressum und / oder Ihrem Vertrag entnommen werden. 

Die korrekte und aktuelle Anschrift der FINMA (inklusive Postanschrift) kann unter www.finma.ch abgerufen und / oder Ihrem Vertrag entnommen werden. 

Postanschrift: 
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern

Basis dieser Kundenbeziehung im Anlagebereich gegenüber Valiant Bank AG ist der aktuelle Anlageberatungs-, Vermögensverwaltungs- und / oder Execution-Only-Vertrag je mit den dazugehörigen Dokumenten, insbesondere dem jeweils gültigen Anlage- und Depotreglement. 

Das Anlage- und Depotreglement kann hier heruntergeladen werden.

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte weltweite Marktangebot erfasst sämtliche eigenen und fremden Finanzinstrumente, sofern dieses Marktangebot keiner nationalen und / oder internationalen Sanktion bzw. einer lokalen rechtlichen Restriktion und / oder einer compliancebedingten internen Weisung unterliegt und / oder die Reputation der Bank nicht gefährdet erscheint.

Je nach Finanzdienstleistung und Kundensegment stehen der Kundin oder dem Kunden nicht sämtliche Finanzinstrumente zur Verfügung. Valiant kann das Marktangebot jederzeit ausweiten und / oder ändern und / oder begrenzen. 

Interessenkonflikte gegenüber Kundinnen oder Kunden können trotz Vorkehrungen seitens Valiant nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten hat Valiant

  • eine unabhängige Kontrollfunktion eingerichtet,
  • eine Aufzeichnungs- und Journalierungsfunktion etabliert und
  • beachtet bei der Auftragsdurchführung von Finanzdienstleistungen das Prioritätsprinzip.
  • Vertraulichkeitsbereiche, wie Eigen- und Kundenhandel udgl. sind räumlich und personell getrennt,
  • die Mitarbeitenden werden regelmässig geschult und
  • die Bank zieht regelmässig Dritte zur Kontrolle von möglichen Interessenskonflikten bei.


Periodisch müssen Mitarbeitende von Valiant ihre Interessenbindungen zu Dritten gegenüber Valiant offenlegen, damit mögliche Interessenkonflikte führzeitig erkannt werden können. Liegen konkrete Interessenkonflikte betreffend Finanzdienstleistungen vor, informiert Valiant den möglicherweise betroffenen Adressatenkreis unter Wahrung der einschlägigen Vorschriften in geeigneter Art und Weise. 

Valiant kann bei der Durchführung einzelner Bankdienstleistungen auf Dritte vertrauen. Eine Entschädigung gegenüber diesen Dritten ist grundsätzlich in den Bankgebühren der betroffenen Produkte eingerechnet. Der Beizug dieser Dritten durchläuft bankintern ein Auswahl- und Prüfverfahren. Diese Dritten wurden bewusst zur Erbringung einzelner und konkreter Dienstleistungen ausgewählt. Diese Dritten können bei Bedarf von der Kundschaft erfragt werden.

Valiant vertraut bei der Durchführung von konkreten Börsenaufträgen ebenfalls auf Dritte nach dem dargestellten Verfahren. Diese Dritten stellen betreffend Börsenaufträge für unsere Kundinnen und Kunden die bestmögliche Ausführung im Rahmen ihrer Selbstorganisation sicher und unterstehen u.A. einer (prudentiellen) Aufsicht und Kontrolle.

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Es ist wichtig, dass Sie diese Risiken verstehen, bevor Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen.

Zu diesem Zweck wird die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie diese bitte sorgfältig und aufmerksam durch. 

Grundsätzlich sind die Kosten in der Broschüre «Preise und Dienstleistungen» und den angebotenen Finanzdienstleistungen enthalten. 
Die Broschüren können Sie hier herunterladen.
Die Valiant Bank AG teilt die Kundinnen und Kunden je in das objektiv passende Kundensegment, namentlich Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden, ein. Die Kundinnen und Kunden können eine Anpassung des Kundensegments verlangen. 

Die Kundinnen und Kunden können aus drei Finanzdienstleistungen auswählen:
  • Execution-Only (keine Beratung),
  • (portfoliobezogene) Anlageberatung und / oder
  • Vermögensverwaltung.

Je nach Kundensegment und gewählter Finanzdienstleistung ist das von FIDLEG verlangte Schutzniveau unterschiedlich. Die verbindlichen Regelungen gegenüber den Kundinnen und des Kunden können den Vertragsdokumenten und dem Anlage- und Depotreglement entnommen werden.
Grundsätzlich nimmt Valiant im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Entschädigungen von Dritten, wie Kommissionen und / oder Provisionen und dergleichen entgegen. Sollte doch im Rahmen von Finanzdienstleistungen solche anfallen, werden diese Entschädigungen an die Kundin und den Kunden in geeigneter Weise weitergereicht. Valiant kann für diese Dienstleistung eine separate Gebühr gemäss Broschüre «Preise und Dienstleistungen» verlangen. Die Gebühr stellt einen Teil des vereinbarten Entgelts von Valiant für die erbrachten Finanzdienstleistungen gegenüber der Kundin oder dem Kunden dar.
Auf Basis des Anlegerprofils wird vor jeder Transaktion je nach Kundensegment und gewählter Finanzdienstleistung eine Angemessenheits- und / oder Eignungsprüfung durch Valiant vorgenommen. Kann die Prüfung nicht durchgeführt werden, weist Valiant auf diesen Umstand hin. Ergibt die Prüfung ein negatives Resultat, rät Valiant vor der Erbringung der Finanzdienstleistung ab. Der Anlageentscheid für oder gegen eine Transaktion – ausser bei der Vermögensverwaltung – liegt final immer bei der Kundin oder dem Kunden.

Bei der Vermögensverwaltung nimmt Valiant die möglichen, angemessenen und geeigneten Transaktionen für die Kundin oder den Kunden im Rahmen des Anlegerprofils vor.  

Die verbindlichen Regelungen gegenüber den Kundinnen und des Kunden können den Vertragsdokumenten und dem Anlage- und Depotreglement entnommen werden.
Bei Uneinigkeit über die erbrachten Finanzdienstleistungen, steht der Kundin oder dem Kunden beim Schweizerischen Bankenombudsman ein neutrales (und grundsätzlich kostenloses) Vermittlungsverfahren nach FIDLEG betreffend konkreten Beanstandungen zur Verfügung. 
Für das Vermittlungsverfahren gelten die Bestimmungen des Bankenombudsmans.

Weitere Informationen unter: Ombudsstellen und / oder Ihrem Vertrag. 

Postanschrift:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
Beim Internetauftritt der Valiant Bank AG handelt es sich um Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG mit lediglich informativem Charakter und dies stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Empfehlung für den Kauf oder Verkauf von bestimmten Finanzprodukten oder zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäfts dar.

Historische Renditeangaben und Finanzmarktszenarien sind weder Garantie noch eine Zusicherung für laufende oder zukünftige Wert- und Ertragsschwankungen einer Finanzanlage. 

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Valiant Bank AG jegliche Haftung für irgendwelche Verluste aus, sei es gestützt auf diese Informationen und / oder aufgrund von Risiken an den Finanzmärkten.

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