Entschädigungen von Dritten
Grundsätzlich nimmt Valiant im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Entschädigungen von Dritten, wie Kommissionen und / oder Provisionen und dergleichen entgegen. Sollte doch im Rahmen von Finanzdienstleistungen solche anfallen, werden diese Entschädigungen an die Kundin und den Kunden in geeigneter Weise weitergereicht. Valiant kann für diese Dienstleistung eine separate Gebühr gemäss Broschüre «Preise und Dienstleistungen» verlangen. Die Gebühr stellt einen Teil des vereinbarten Entgelts von Valiant für die erbrachten Finanzdienstleistungen gegenüber der Kundin oder dem Kunden dar.