QR-Rechnung für Rechnungssteller
Auf einen Blick
Die QR-Rechnung…
… unterstützt Zahlungen in Franken und Euro.
… ist digital einlesbar, da alle zahlungsrelevanten Daten im QR-Code enthalten sind.
… ist komfortabler und effizienter, da der Automatisierungsgrad erhöht wird.
… ist eine Rechnung mit integriertem Zahlteil und Empfangsschein.
… können Sie seit dem 30. Juni 2020 einsetzen.
... können Sie neu jederzeit und von überall her direkt im E-Banking erstellen.
Was ändert sich?
- Erstellung der QR-Rechnung direkt im E-Banking möglich
- Elektronischer Versand im PDF-Format möglich, spart Portokosten
- Nur noch IBAN und QR-IBAN als Kontonummern
- Neue Referenzverfahren: QR-IBAN mit QR-Referenz und IBAN mit Creditor Reference
- Mitteilungsmöglichkeit bei allen Referenzverfahren
- Druck auf weisses, perforiertes Papier
- Seit dem 30.09.2022 können die altbekannten orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.
Was muss ich als Privatkunde oder Rechnungssteller ohne Softwarelösung tun?
Sie können QR-Rechnungen direkt im E-Banking erstellen. Als Alternative können Sie weiterhin Ihre Belege bei Valiant bestellen.
Was muss ich als Rechnungssteller mit einer Softwarelösung tun?
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Softwarelieferanten betreffend dem Update ihrer Software und aktualisieren Sie diese.
- Hinterlegen Sie die untenstehende QR-IBAN in den Stammdaten Ihrer Software.
- Übernehmen Sie Ihre BESR-Identifikation in die QR-Referenz.
- Schicken Sie uns einen QR-Rechnungsbeleg per E-Mail an hotline@valiant.ch. Wir prüfen ihn gern für Sie.
- Die elektronischen Kontoauszüge sowie Avisierungen prüfen und sicherstellen, dass Ihre Software camt-Meldungen empfangen kann.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Allgemein
Der Finanzplatz Schweiz treibt mit der Einführung der QR-Rechnung die nationale und internationale Harmonisierung im Zahlungsverkehr voran. Dadurch stellen die Banken die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs sowie die Anpassung an die internationalen Normen im Zahlungsverkehr sicher. Darüber hinaus wird die Datenqualität durch die Einführung der QR-Rechnung steigen.
Nein. Der Schweizer Finanzplatz hat sich entschieden, alle Varianten der heutigen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ES/ESR) und der roten Einzahlungsscheine mit Mitteilungsfeld (ES) durch die QR-Rechnung zu ersetzten. Seit dem 30.9.2022 können die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.
Seit dem 30. September 2022 können keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet werden.
Mit der QR-Rechnung können Sie Zahlungen in Franken und Euro abwickeln. Die Währungsangabe CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil der QR-Rechnung angedruckt sein.
Die QR-IBAN ist die Variante der Kontonummer (IBAN), die bei Zahlungen mit strukturierter Referenz zur Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden muss. Zudem verfügt die QR-IBAN über eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient. Valiant hat Ihnen anfangs Mai 2020 Ihre persönliche QR-IBAN kommuniziert.
Bei der QR-Referenz handelt es sich um die strukturierte Referenz des Rechnungsstellers. Diese neue Referenz ist gleich aufgebaut wie die ESR-Referenz. Die QR-Referenz muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden.
Die Creditor Reference wird zusammen mit der IBAN genutzt. Hierbei handelt es sich um einen ISO-Standard, der im innereuropäischen Zahlungsverkehr über SEPA (Single Euro Payments Area) eingesetzt wird.
Nein, jenachdem welche der drei QR-Rechnungen benutzt wird, wird eine QR-IBAN oder IBAN verwendet. Die QR-IBAN wird bei der strukturierten Rechnungsstellung (ehemals ESR-Verfahren) verwendet und setzt eine QR-Referenz voraus. Hingegen wird die IBAN bei Zahlungen ohne Referenz oder zusammen mit der Creditor Reference verwendet.
Rechnungssteller
Diese Funktionalität steht für Gutschriften von QR-Rechnungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Valiant E-Banking Hotline.
Ja, dazu dient das Feld «Zusätzliche Informationen» auf dem Zahlteil rechts vom QR-Code. Die Angaben müssen digital erfasst und ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass weder Rechnungssteller noch Rechnungsempfänger den Inhalt des Felds "Zusätzliche Informationen" handschriftlich ergänzt.
Seit dem 1. Juli 2020 bietet Valiant im E-Banking ausschliessich QR-Rechnungen zur Bestellung oder direkten Erstellung an. Bestellungen von roten sowie orangen Einzahlungsscheinen sind seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ist das Bezahlen mit der QR-Rechnung sicher, da alle Daten enthalten sind. Jedoch sollte der Rechnungsempfänger aufmerksam prüfen, dass der Text des eingelesenen QR-Codes mit dem Text auf dem Zahlteil übereinstimmt, um Betrugsversuche zu verhindern.
Der Name des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag kann handschriftlich ergänzt werden. Alle weiteren Elemente auf der QR-Rechnung muss der Rechnungssteller andrucken.
Für den Zahlteil der QR-Rechnung gelten die Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch
Die Software muss die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnung gemäss den Schweizer Implementation Guidelines ausführen können. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch. Zudem muss die Software für die elektronische Abstimmung der Debitoren die camt-Meldungen von Valiant empfangen können.
Ja, QR-Rechnungen können im E-Banking selbst erstellt oder bestellt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit QR-Zahlbelege persönlich bei Valiant zu bestellen.
Haben Sie noch Fragen?
Valiant unterstützt Ihr Unternehmen individuell und kompetent, um eine reibungslose und einfache Einführung der QR-Rechnung zu gewährleisten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – unsere eBanking Hotline steht Ihnen gerne zur Verfügung!
☎ 031 952 22 50
Bei Fragen zur Software wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarepartner. Weiterführende Informationen zur QR-Rechnung finden Sie auf paymentstandards.ch.