Reicht Ihre Pension zum Leben?

Unsere Tipps zeigen, wie Sie den Lebensstandard auch nach der Pensionierung halten.
Kommunikation-23.10.2024|5min
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Die Pensionierung rückt immer näher? Mit dem neuen Lebensabschnitt kommen aber auch viele Fragen auf. Kann ich mir die Frühpensionierung leisten? Ist mein Lebensstandard nach der Pensionierung gesichert? Sind meine Liebsten abgesichert? Und wie kann ich die Rente berechnen? AHV, Pensionskasse und Säule 3a: Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Vorsorge. 

Von der Teil-/Frühpensionierung bis zum Rentenaufschub: In der Schweiz führen viele Wege zur Pensionierung. Mehr Zeit für Enkel, Reisen oder Hobbies – oder gleich alles zusammen? Damit Sie auch im (Un-)Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard halten können, braucht es eine individuelle Planung der Altersleistungen.

 

Ist mein Lebensstandard nach der Pensionierung gesichert?

Planen Sie so früh wie möglich! Viele wissen nicht, dass bei einem Vollzeitpensum mit regulärer Pensionierung AHV und Pensionskasse rund 60 Prozent des gewohnten Lohnniveaus abdecken. Bei Teilzeitarbeit oder Arbeitsunterbrüchen ist diese Zahl noch tiefer. Im Idealfall ergänzen Sparguthaben aus der 3. Säule diese Altersleistung. Wie sieht das bei Ihnen aus? Spätestens mit 50 Jahren sollten Sie sich mit Ihrer individuellen Vorsorgesituation auseinandersetzen. So können Sie allfällige Lücken füllen und Ihre Altersvorsorge optimieren.

 

Kann ich mir die Frühpensionierung leisten?

Frühpensionierung ist in der Schweiz als Voll- oder Teilpensionierung vor dem ordentlichen Pensionsalter erlaubt. Bei der Teilpensionierung scheiden Sie stufenweise aus dem Arbeitsleben aus. Für die geleistete Arbeit erhalten Sie in der Regel weiterhin Lohn und zahlen beispielsweise in die 2. Säule weiter ein. Gleichzeitig beziehen Sie einen Teil Ihrer Altersleistungen. Welche Abstufung der Frühpensionierung für Sie richtig ist, hängt von Ihrem gewünschten Lebensstandard und Ihrer allgemeinen finanziellen Situation ab. Ein Bezug der Rente vor dem ordentlichen Pensionsalter führt durch den tieferen Umwandlungssatz in den meisten Fällen zu einer tieferen Rente.

 

Wie berechne ich meine Rente?

Die vorzeitige Pensionierung bringt finanzielle Einbussen. Erstens verzichten Sie auf Ihre Jahresgehälter, zweitens erhalten Sie eine tiefere Rente. Mit einem Rentenaufschub erhöhen Sie hingegen Ihre Rente. Dafür arbeiten Sie länger und zahlen entsprechend weiterhin in die AHV und die Pensionskasse ein. Wie Ihre Rente mit dem aktuellen Bruttoeinkommen aussehen kann, berechnen Sie mit dem Valiant Pensions-Check schnell und einfach online.

 

Pensions-Check

Sie möchten einen Überblick über die Situation nach Ihrer Pensionierung? Diesen erhalten Sie nach der Erfassung der Ausgangssituation.

 

 

Wann kann ich die Pensionskasse oder 3. Säule auszahlen lassen?

Ihre Pensionskassengelder können Sie bei der Pensionierung als Kapital oder als Rente auszahlen lassen. Oder Sie kombinieren beides, und beziehen einen Teil als einmalige Auszahlung, den Rest als monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung müssen Sie Ihrer Pensionskasse frühzeitig anmelden. Guthaben in der 3. Säule können Sie nur als Ganzes beziehen. Steuervorteile bringt es, wenn Sie mehrere Säule-3a-Konten haben. Diese können Sie gestaffelt auszahlen lassen. Guthaben aus der Säule 3a können Sie sich altershalber frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter auszahlen lassen.

Sichern Sie Ihren Lebensstandard auch nach der Pensionierung und sorgen Sie rechtzeitig für Ihre Liebsten vor. Das ermöglicht Ihnen eine sorglose Pensionierung.

 

Wir sind gern für Sie da.

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