Janina Schöbi, Finanzplanerin bei Valiant (Foto: Gaby Züblin)

Vorsorge langfristig planen

Finanzplanerin Janina Schöbi erklärt, weshalb es sich lohnt, früh mit der Vorsorgeplanung zu beginnen.
ValOr-22.5.2024|7min
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Arbeitnehmende in der Schweiz profitieren von der staatlichen und der beruflichen Vorsorge – sprich der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als 1. Säule und der Pensionskasse als 2. Säule. Warum ist die private Vorsorge mit einer 3. Säule als Ergänzung dennoch so wichtig?

Unser soziales Vorsorgesystem steht schon seit längerem unter Druck. Der «Generationenvertrag» zwischen den Beitragszahlenden und den Rentenbeziehenden, die Finanzierung der AHV, die höhere Lebenserwartung und die sinkenden Umwandlungssätze sind nur einige der grossen Herausforderungen. Die private Vorsorge ist deshalb sehr wichtig, um den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten zu können. Dabei bietet sich die Wahl der gebundenen Vorsorge (3a) an, da sich damit – im Gegensatz zur freien Vorsorge (3b) – Steuern sparen lassen.

 

Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es in der Säule 3a?

Grundsätzlich gibt es 3a-Konto- und Fondslösungen von Banken sowie Lösungen von Versicherungen. Um möglichst viel zu profitieren, zahlen Sie den vom Bund zulässigen Maximalbetrag in die gebundene Vorsorge 3a ein. Als Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen Sie im Jahr 2024 bis zu 7’056 Franken einzahlen, als Erwerbstätige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 35’280 Franken. Die Banklösung bietet den Vorteil, dass die Höhe der Einzahlungen jederzeit der aktuellen Lebenssituation angepasst werden kann.

 

Die 3. Säule kann als Fonds- oder als Kontolösung abgeschlossen werden. Was ist Ihre Empfehlung?

Vorsorgesparen hat einen langfristigen Horizont. Deshalb empfehlen wir für die Vorsorge das Wertschriftensparen mit einem Fonds, sofern nicht in naher Zukunft der Kauf von Wohneigentum ansteht. Je länger die Anlagedauer, desto einfacher ist es, dank Zinseszinseffekt auch mit kleinen Beträgen grosse Summen anzusparen. Ob Fonds- oder Kontolösung: Einzahlungen in die Säule 3a reduzieren die jährlichen Einkommenssteuern.

 

«Die Vorsorge richtig zu planen, lohnt sich in jeder Lebensphase.» Janina Schöbi

 

Was ist beim Bezug der Säule-3a-Gelder zu beachten?

Je nach Kanton und Zivilstand sollte beim Bezug ein gewisser Betrag nicht überschritten werden. Mit einem gestaffelten Bezug können gegenüber einem einmaligen Bezug des Gesamtbetrages Steuern gespart werden. Es empfiehlt sich deshalb, mehrere Vorsorgekonten und / oder -depots zu führen und das Geld nach und nach zu beziehen. Der gestaffelte Bezug führt jedoch heute nicht mehr in allen Kantonen zu einem Steuervorteil.

 

Soll das angesparte Vermögen als Rente ausbezahlt oder als Kapital bezogen werden?

Hier ist es wichtig, die 2. und die 3. Säule nicht zu verwechseln. Die meisten Gefässe der 3. Säule werden in der Regel als Kapital ausbezahlt. Bei der 2. Säule gibt es eine klare Trendwende. Ursprünglich als Rente gedacht, wird heute vermehrt der Kapitalbezug gewählt. Da die Pensionskassengelder für Arbeitnehmende im Normalfall das grösste Sparguthaben darstellen, ist es sehr wichtig, diesen Entscheid gut zu überlegen und auf die persönliche Lebenssituation abzustimmen. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, indem wir für sie eine Finanzplanung erstellen und die für sie ideale Lösung erarbeiten.

 

Wann lohnt sich eine Vorsorgeberatung?

Eine individuelle Vorsorgeberatung lohnt sich in jeder Lebensphase. Vor allem bei Ereignissen wie der Familiengründung, dem Kauf von Wohneigentum, einer Heirat oder einer Scheidung, einer beruflichen Veränderung oder frühzeitig vor der Pensionierung sollten Sie Ihre Vorsorgesituation anschauen. Als Kundin oder Kunde profitieren Sie bei Valiant von einem kostenlosen Erstgespräch mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten.

 

Wann können Säule-3a-Gelder vorbezogen werden?

  • Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters, bei weiterer Erwerbstätigkeit bis zu fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Alters.
  • Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum erstellen, erwerben oder amortisieren; dies ist alle fünf Jahre möglich.
  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen.
  • Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden.

 

Beim Konkubinat zu beachten

Konkubinatspaare geniessen bei der Vorsorge nicht den gleichen gesetzlichen Schutz wie Ehepaare oder Personen in eingetragener Partnerschaft: Konkubinatspartnerinnen und -partner sind im Todesfall nicht automatisch begünstigt. Zudem sehen weder die 1. Säule noch die Unfallversicherung Leistungen für hinterbliebene Lebenspartner in einem Konkubinat vor.

Besonders wichtig: Die Konkubinatspartnerin oder der -partner muss teilweise frühzeitig angemeldet werden – sowohl beim Anbieter der Vorsorgelösung 3a als auch bei der Pensionskasse. Erkundigen Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

 

 

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